Nichtfinanzielle Konzernerklärung
TRATON SE macht von der Möglichkeit gemäß §315b Abs. 2 HGB Gebrauch, sich von der Abgabe der nichtfinanziellen Konzernerklärung zu befreien, und verweist auf die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung des Volkswagen Konzerns und der Volkswagen AG für das Geschäftsjahr 2025, die Bestandteil des Konzernlageberichts im Geschäftsbericht 2025 des Volkswagen Konzerns ist. Dieser ist auf der Internetseite https://www.volkswagen-group.com/Finanzberichte ab dem 10. März 2026 abrufbar.
Umfassende Informationen zu den Nachhaltigkeitsaktivitäten der TRATON GROUP finden Sie auch im Kapitel Nachhaltigkeitsbericht.
Angaben zur EU-Taxonomie
1. Hintergründe und Ziele
Im Rahmen des „European Green Deal“ hat die Europäische Union (EU) die Themen Klimaschutz, Ökologie und Nachhaltigkeit in das Zentrum ihrer politischen Agenda gerückt. Sie hat das Ziel vorgegeben, bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen. In diesem Kontext hat die EU im Jahr 2021 die „Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft“ veröffentlicht, um die Finanzierung der Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu unterstützen. Diese Strategie basiert auf dem EU-Aktionsplan aus dem Jahr 2018 zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Sie zielt darauf ab, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen umzulenken, Nachhaltigkeit in das Risikomanagement einzubeziehen sowie Transparenz und Langfristigkeit zu fördern. Der Aktionsplan umfasst zehn Maßnahmen und enthält als zentralen Bestandteil die Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 („Verordnung 2020/852“)1 sowie die damit verbundenen Delegierten Verordnungen und Rechtsakte (in der Folge zusammen als „EU-Taxonomie“ bezeichnet).
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Unter die EU-Taxonomie fallend und somit taxonomiefähig (eligible) sind dabei solche Wirtschaftstätigkeiten, die in den Delegierten Rechtsakten beschrieben werden und für die technische Bewertungskriterien zu einem der sechs Umweltziele vorliegen. Als ökologisch nachhaltig und somit taxonomiekonform (aligned) gelten Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung von mindestens einem von sechs Umweltzielen leisten („wesentlicher Beitrag“), ohne zu einer erheblichen Beeinträchtigung („do no significant harm“, kurz: „DNSH“) von einem oder mehreren Umweltzielen zu führen (wesentlicher Beitrag und DNSH werden zusammen als „technische Bewertungskriterien“ bezeichnet) und die darüber hinaus die Rahmenwerke zum Mindestschutz (Minimum Safeguards) einhalten, die für alle Wirtschaftstätigkeiten gelten und bei denen vor allem Menschenrechte, Sozial- und Arbeitsstandards im Fokus stehen. Die sechs Umweltziele beziehen sich auf:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Alle anderen Wirtschaftstätigkeiten stellen sogenannte nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten dar.
2. Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2025
Über das Geschäftsjahr 2025 berichtet die TRATON GROUP gemäß Artikel 8 der Verordnung 2020/852 und Artikel 10, Absatz 4 der Delegierten Verordnung zu Artikel 8 der voran genannten Verordnung über die sechs Umweltziele, einschließlich der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73 vom 4. Juli 2025. Mit Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73 wurden verschiedene Vereinfachungen in Bezug auf den Inhalt und die Darstellung der offenzulegenden Informationen erlassen. Insbesondere die damit verbundene Komplexitätsreduktion des DNSH-Kriteriums zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung führt dazu, dass TRATON den Nachweis zur Erfüllung des DNSH-Kriteriums wieder vollständig für alle in Gänze in die Analyse einbezogenen Standorte der Marken Scania und MAN erbringt und somit taxonomiekonforme Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben berichtet. Im Vorjahr konnte der Nachweis für das oben genannte DNSH-Kriterium nicht vollumfänglich erbracht werden. Die Vergleichswerte des Vorjahres wurden nicht rückwirkend an die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 eingeführten Vereinfachungen angepasst.
Weiterhin enthält die EU-Taxonomie Formulierungen und Begriffe, die Auslegungsunsicherheiten unterliegen und die bei späterer Klarstellung durch die EU zu Änderungen in der Berichterstattung führen könnten. Es besteht das Risiko, dass die ausgewiesenen Kennzahlen anders zu beurteilen wären. Die Interpretation der TRATON GROUP ist nachstehend dargestellt.
3. Wirtschaftstätigkeiten der TRATON GROUP
Mit ihren vier Marken Scania, MAN, International und Volkswagen Truck & Bus ist die TRATON GROUP einer der weltweit führenden Nutzfahrzeughersteller. Das Portfolio umfasst Lkw, Busse und leichte Nutzfahrzeuge sowie den Vertrieb von Ersatzteilen und Kundendienstleistungen. Darüber hinaus bietet die TRATON GROUP ihren Kunden eine breite Palette an Finanzdienstleistungen an. Dabei werden die Aktivitäten der TRATON GROUP in die Geschäftsfelder Industriegeschäft (TRATON Operations) und Finanzdienstleistungen (TRATON Financial Services) unterteilt.
3.1 Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Die Wirtschaftstätigkeiten der TRATON GROUP wurden auf Basis des Geschäftsmodells als Nutzfahrzeughersteller analysiert und fallen gemäß der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige durch die EU (NACE) unter den NACE-Code C.29.10 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren).
Hinsichtlich des Umweltziels „Klimaschutz“ gemäß Anhang I zur Verordnung 2020/852 bedeutet dies, dass sofern die Wirtschaftstätigkeit mit der Herstellung, Reparatur, Wartung, Nachrüstung, Umnutzung oder Aufrüstung von Fahrzeugen im Zusammenhang steht, diese der Wirtschaftstätigkeit 3.3 „Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien“ zugeordnet wird. Die Zuordnung der Wirtschaftstätigkeit erfolgt dabei unabhängig von der jeweiligen Antriebstechnologie des zugrunde liegenden Fahrzeugs.
Im Detail werden im Rahmen des Umweltziels „Klimaschutz“ die Herstellung sowie die damit zusammenhängenden Verkäufe aller Neu- und Gebrauchtfahrzeuge (inklusive Verkäufe aus vermieteten Gebrauchtfahrzeugen) und Finanzdienstleistungen der Wirtschaftstätigkeit 3.3 zugeordnet. Darüber hinaus werden Serviceleistungen in Form von Wartung und Reparatur, einschließlich der dafür verwendeten Originalteile, ebenfalls dieser Wirtschaftstätigkeit zugeordnet.
Im Gegensatz dazu zählen Wirtschaftstätigkeiten, bei denen TRATON als Händler von Fahrzeugen oder als Zulieferer von Komponenten und Teilen für nichtbatterieelektrische Fahrzeuge auftritt, zu den nicht taxonomiefähigen Aktivitäten. Hierbei handelt es sich um Wirtschaftstätigkeiten, bei denen nicht selbst hergestellte Fahrzeuge durch die Marken der TRATON GROUP vertrieben werden, und solchen im Zusammenhang mit Motoren, Aggregaten und Teilelieferungen.
Sicherungsgeschäfte und einzelne Tätigkeiten, die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 in der Umsatzlinie „Weitere Umsatzerlöse“ ausgewiesen werden, entsprechen nicht den in den Delegierten Rechtsakten beschriebenen Wirtschaftstätigkeiten und wurden daher als nicht taxonomiefähig eingestuft.
Aus der Analyse der Wirtschaftstätigkeiten im Rahmen der EU-Taxonomie ergeben sich für TRATON keine Aktivitäten, die eigens einem der fünf weiteren Umweltziele Rechnung tragen. Die dynamische Entwicklung der Regularien zur EU-Taxonomie kann jedoch in Zukunft zu Anpassungen der Wirtschaftstätigkeiten führen.
3.2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
Wesentlicher Beitrag
Die in Anhang I zur Verordnung 2020/852 festgelegten Kriterien zur Überprüfung des wesentlichen Beitrags der Wirtschaftsaktivität 3.3 orientieren sich an den jeweiligen Fahrzeugklassen und den damit verbundenen CO2-Emissionen und Antriebstechnologien. Für die TRATON GROUP erfüllen alle selbst hergestellten, vollelektrischen Fahrzeuge (BEV) die Kriterien zum wesentlichen Beitrag. Somit leisten jene Wirtschaftstätigkeiten, die mit BEVs in Verbindung stehen, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz.
DNSH-Kriterien
Die Analyse der DNSH-Kriterien ist auf Ebene der jeweiligen Standorte erfolgt. Hierbei wurden neben Produktionsstandorten auch Komponentenwerke sowie Forschungs- und Entwicklungseinheiten betrachtet, die in Zusammenhang mit den Fahrzeugen stehen, die die Bewertungskriterien für den wesentlichen Beitrag erfüllen oder in den kommenden fünf Jahren erfüllen werden. Der Großteil der in die Analyse einbezogenen Standorte entfällt auf Länder innerhalb der EU sowie auf die USA und Südamerika. Nicht abschließend betrachtet wurde unser Produktionsstandort in Rugao/China aufgrund der sich noch im Wandel befindlichen Aufbau- und Ablauforganisation. Die EU-Taxonomie unterliegt in Bezug auf die DNSH-Kriterien Auslegungsunsicherheiten und führt für Standorte außerhalb der EU aufgrund der dort ggf. abweichenden geltenden Gesetzeslage zu besonderen Herausforderungen.
Für die Bewertung der DNSH-Kriterien wurden die im Jahr 2025 in der EU für den laufenden Geschäftsbetrieb anzuwendenden Vorschriften sowie interne Richtlinien und Prozesse zugrunde gelegt. Für Standorte außerhalb der EU wurde auf landesspezifische Regularien sowie interne Prozesse zurückgegriffen. Abweichend vom Vorjahr, wo der Nachweis zum DNSH-Kriterium zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung nicht vollumfänglich erbracht werden konnte, verlief die Prüfung der DNSH-Kriterien für die vollständig in die Analyse einbezogenen Standorte der Marken Scania und MAN in Gänze positiv. Dies ist auf die im Jahr 2025 erlassenen Vereinfachungen in Bezug auf den Inhalt und die Darstellung der offenzulegenden Informationen zurückzuführen. Siehe dazu auch Abschnitt Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2025. Im Folgenden wird der Ansatz der TRATON GROUP zur Beurteilung der DNSH-Kriterien im Detail dargestellt.
Anpassung an den Klimawandel
Zur Identifikation der Standorte, die durch physische Klimarisiken beeinträchtigt werden könnten, wurde eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung durchgeführt. Die Bewertung der betrachteten chronischen und akuten physischen Klimarisiken erfolgte entsprechend der Lebensdauer des relevanten Anlagevermögens in Bezug auf Wirtschaftsaktivität 3.3. Die klimabasierte DNSH-Abschätzung von TRATON basiert auf dem Shared-Socioeconomic-Pathway (SSP) 8.5 des 6. Sachstandsberichts des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) bis zum Jahr 2050 und geht somit von der höchst anzunehmenden CO2-Konzentration gemäß IPCC aus. Zusätzlich wurden auf Basis der genauen Standorte risikospezifische Analysen mit weiterführenden Datenquellen durchgeführt. Identifizierte Bedrohungen wurden im lokalen Umfeld auf Relevanz geprüft und ggf. notwendige Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos erarbeitet.
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Für die Analyse der Erfüllung des DNSH-Kriteriums wurden Umweltverträglichkeitsprüfungen, ISO 14001-Zertifikate, lokale Gesetzgebungen, interne Richtlinien und Prozesse sowie weitere externe Datenquellen herangezogen. Um einen guten Zustand von Gewässern und ein gutes ökologisches Potenzial zu erzielen, wurden Risiken einer Umweltschädigung im Zusammenhang mit der Erhaltung der Wasserqualität und der Vermeidung von Wasserknappheit ermittelt und analysiert. Bei Standorten mit einem erhöhten Risiko sind Gegenmaßnahmen implementiert.
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Nachhaltigkeit ist ein in den Marken der TRATON GROUP verankertes Konzept. Innerhalb der von TRATON festgelegten strategischen Schwerpunktbereiche ist der Übergang zur Kreislaufwirtschaft definiert. Im Einzelnen wurde auf Ebene der jeweiligen Marke überprüft, inwiefern lokale Gesetzgebungen oder interne Regularien die spezifischen Anforderungen abdecken.
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Um als ökologisch nachhaltig zu gelten, darf eine Wirtschaftstätigkeit im Vergleich zur Lage vor Beginn der Tätigkeit nicht zu einem erheblichen Anstieg der Schadstoffemissionen in Luft, Wasser oder Boden führen. Insgesamt ist der Automobilsektor bereits stark reguliert, erkennbar u.a. an der öffentlich zugänglichen Global Automotive Declarable Substance List (GADSL). Durch implementierte Freigabe- und Kontrollprozesse soll die Einhaltung der für den laufenden Geschäftsbetrieb gültigen gesetzlichen Vorschriften und internen Regelungen sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang setzen wir uns in unseren Analysen und Bewertungen auch bereits aktiv mit dem Einsatz alternativer, weniger schädlicher Substanzen auseinander.
TRATON hat Prozesse und Standards etabliert, die darauf abzielen, besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) zu minimieren und zu substituieren. Im Rahmen unserer Analysen zur Bewertung der Substituierbarkeit von SVHC beziehen wir die fahrzeugbezogenen Materialien und Bauteile sowie deren Lieferanten ein. Dabei berücksichtigen wir unter anderem technische und wirtschaftliche Kriterien. Unsere aktuellen Prozesse beruhen darauf, dass sich unsere Lieferanten an den Verhaltenskodex von TRATON für Lieferanten und dessen Aktualisierungen halten. Der Verhaltenskodex ist ein integraler Bestandteil unserer langfristigen Strategie für Lieferantenbeziehungen. Lieferanten werden automatisch über Änderungen unserer Standards und unseres Kodex informiert. Für die vollständig in die Analyse einbezogenen Standorte der Marken Scania und MAN konnte bei der Prüfung ein positives Ergebnis verzeichnet werden, da sie bereits unternehmensübergreifende Prozesse implementiert haben, um den Einsatz von SVHC einzuschränken. Für die übrigen Standorte der Marken konnte der Nachweis zur Erfüllung nicht erbracht werden.
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen zu Biodiversität und Ökosystemen sind die relevanten Gebiete mittels verschiedener Informationsquellen (u.a. Natura-2000-Gebiete und Umweltverträglichkeitsprüfungen) identifiziert worden. Sofern biodiversitätssensible Gebiete in der Nähe eines Standorts liegen, erfolgte eine Beurteilung der damit verbundenen Risiken und Auswirkungen auf das Gebiet. Falls notwendig, werden grundsätzlich Kompensations- oder Abhilfemaßnahmen ergriffen, wodurch sichergestellt wird, dass die Geschäftstätigkeit keine wesentlichen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des Schutzgebiets hat.
Mindestschutz
Im Rahmen des Mindestschutzes ist sicherzustellen, dass die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind, sowie die Leitprinzipien aus der Internationalen Charta der Menschenrechte befolgt werden. Bei der Analyse wurden die Empfehlungen zum Mindestschutz der Platform on Sustainable Finance vom Oktober 2022 zugrunde gelegt. Gemäß der Empfehlung ist sicherzustellen, dass TRATON über wirksame Prozesse, Kontrollen und Compliance-Maßnahmen hinsichtlich der folgenden vier Kernthemen verfügt:
- Menschenrechte, einschließlich Arbeitnehmerrechten
- Bestechung/Korruption
- Besteuerung
- Fairer Wettbewerb
TRATON orientiert sich an der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, wie sie in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen gefordert wird. Dies manifestiert sich in diversen konzernweiten Richtlinien und unserem Code of Conduct. Darüber hinaus erkennt die TRATON GROUP die Internationale Menschenrechtscharta an und stützt ihren Ansatz in Bezug auf Menschenrechte auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die Kernübereinkommen der ILO.
Durch regelmäßige Risikoanalysen erfolgen eine Identifizierung und Bewertung sowie die Ergreifung von Maßnahmen zur Verhinderung, Beendigung und Abschwächung negativer Auswirkungen im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit sowie innerhalb der Lieferkette. Die Wirksamkeit der Umsetzung der zugrunde liegenden Regularien wird unter Rückgriff auf das Interne Kontrollsystem (IKS) überprüft. Regelmäßige konzernweite Kommunikation in Bezug auf Compliance und Integrität erfolgt hierarchiestufen- und markenübergreifend über diverse Kanäle und fördert das Bewusstsein der Mitarbeiter für ethisches Verhalten. Darüber hinaus verfügt TRATON über verschiedene Hinweisgeberkanäle zur Meldung von Verstößen zu jeder Zeit, in allen Sprachen sowie auf Wunsch auch anonym. Im Ergebnis stellt TRATON somit sicher, dass die Vorgaben zum Mindestschutz eingehalten werden.
4. Leistungsindikatoren gemäß EU-Taxonomie
Die Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPI) für das Geschäftsjahr 2025 umfassten die taxonomiekonformen Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben der TRATON GROUP. Es wurden ausschließlich Transaktionen mit Dritten berücksichtigt. Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben beziehen sich vollumfänglich auf das Umweltziel „Klimaschutz“.
Zur Ermittlung der prozentualen Anteile werden die taxonomiefähigen sowie taxonomiekonformen Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben jeweils ins Verhältnis zu den Gesamtumsatzerlösen, den gesamten Investitions- bzw. gesamten Betriebsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie gesetzt.
Die gemäß der EU-Taxonomie vorgeschriebenen Berichtstabellen sind am Ende des Kapitels eingefügt.
4.1 Umsatzerlöse
| 2025 | Umsatzerlöse | Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz | Einhaltung DNSH-Kriterien | Einhaltung Mindestschutz |
Taxonomiekonforme Umsatzerlöse |
|||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | %1 | in Mio € | %1 | J/N | J/N | in Mio € | %1 | |
| A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||||
| 3.3 Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien | 40.972 | 93 % | 1.191 | 3 % | J/N | J | 1.005 | 2 % |
| B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | 3.080 | 7 % | ||||||
| Gesamt (A+B) | 44.052 | |||||||
1 Prozentuale Angabe bezieht sich auf die gesamten Umsatzerlöse gemäß EU-Taxonomie.
Die Ermittlung der Umsatzerlöse erfolgte auf Basis der im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 in der Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 berichteten Umsätze (Nenner), die sich im Geschäftsjahr 2025 auf 44,1 Mrd € beliefen.
Auf die Wirtschaftstätigkeit 3.3 entfielen davon 41,0 Mrd € bzw. 93 % vom Umsatz der TRATON GROUP, der als taxonomiefähig klassifiziert wurde. Hierin sind insbesondere Umsätze aus dem Verkauf, der Vermietung und Finanzierung von selbst hergestellten Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie Umsätze aus Originalteilen und Werkstattleistungen enthalten. Umsätze aus dem Verkauf von nicht selbst hergestellten Fahrzeugen oder Umsätze im Zusammenhang mit Motoren, Aggregaten und Teilelieferungen sind hingegen nicht enthalten. Weitere nicht taxonomiefähige Umsätze sind in der Position „Weitere Umsatzerlöse“ des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 enthalten.
Im Geschäftsjahr 2025 weist TRATON 1,0 Mrd € bzw. 2 % taxonomiekonforme Umsatzerlöse aus, während es im Vorjahr keine taxonomiekonformen Umsatzerlöse gab. Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr ist auf das Inkrafttreten neuer Regelungen zurückzuführen. Siehe dazu auch die Abschnitte Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2025 und DNSH-Kriterien.
Die folgende Tabelle enthält eine Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Umsatzerlöse:
| in Mio € | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Taxonomiekonforme Umsatzerlöse aus batterieelektrischen Neufahrzeugen | 961 | – |
| Sonstige taxonomiekonforme Umsatzerlöse | 44 | – |
| Summe | 1.005 | – |
4.2 Investitionsausgaben
| 2025 | Investitionsausgaben |
Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz |
Einhaltung DNSH-Kriterien | Einhaltung Mindestschutz |
Taxonomiekonforme Investitionsausgaben |
|||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | %1 | in Mio € | %1 | J/N | J/N | in Mio € | %1 | |
| A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||||
| 3.3 Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien | 5.129 | 97 % | 761 | 14 % | J/N | J | 690 | 13 % |
| B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | 163 | 3 % | ||||||
| Gesamt (A+B) | 5.292 | |||||||
1 Prozentuale Angabe bezieht sich auf die gesamten Investitionsausgaben gemäß EU-Taxonomie.
Die Ermittlung der Investitionsausgaben erfolgte auf Basis der im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 enthaltenen Zugänge und Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen bei Immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Vermieteten Vermögenswerten, die sich im Geschäftsjahr 2025 auf 5,3 Mrd € beliefen. Zugänge zu Geschäfts- oder Firmenwerten werden dabei nicht im Nenner berücksichtigt.
Auf die Wirtschaftstätigkeit 3.3 entfielen davon 5,1 Mrd € bzw. 97 % der Investitionsausgaben der TRATON GROUP, die als taxonomiefähig klassifiziert wurden. Hierin sind insbesondere solche Investitionsausgaben enthalten, die in direktem Zusammenhang mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten stehen. Investitionen für die Verwaltung oder den Vertrieb dienen überwiegend der Ausführung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und sind somit einbezogen worden. Investitionsausgaben mit Bezug zu nicht selbst hergestellten Fahrzeugen oder zum Geschäft mit „Motoren, Aggregaten und Teilelieferungen“ sind hingegen nicht taxonomiefähig. Ebenfalls ausgenommen sind Investitionsausgaben in „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“, da diese keine wirtschaftliche Notwendigkeit zur Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien für TRATON darstellen.
Im Geschäftsjahr 2025 weist TRATON 690 Mio € bzw. 13 % taxonomiekonforme Investitionsausgaben aus, während es im Vorjahr keine taxonomiekonformen Investitionsausgaben gab. Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr ist auf das Inkrafttreten neuer Regelungen zurückzuführen. Siehe dazu auch die Abschnitte Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2025 und DNSH-Kriterien.
Die folgende Tabelle enthält eine Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Investitionsausgaben:
| in Mio € | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Auf Immaterielle Vermögenswerte entfallend | 315 | – |
| Auf Sachanlagen entfallend | 232 | – |
| Auf Vermietete Vermögenswerte entfallend | 143 | – |
| Taxonomiekonforme Investitionsausgaben des Berichtsjahres | 690 | – |
4.3 Betriebsausgaben
| 2025 | Betriebsausgaben |
Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz |
Einhaltung DNSH-Kriterien | Einhaltung Mindestschutz |
Taxonomiekonforme Betriebsausgaben |
|||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio € | %1 | in Mio € | %1 | J/N | J/N | in Mio € | %1 | |
| A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||||
| 3.3 Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien | 1.943 | 97 % | 266 | 13 % | J/N | J | 229 | 11 % |
| B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | 54 | 3 % | ||||||
| Gesamt (A+B) | 1.996 | |||||||
1 Prozentuale Angabe bezieht sich auf die gesamten Betriebsausgaben gemäß EU-Taxonomie.
Die Ermittlung der Betriebsausgaben erfolgt auf Basis der nicht aktivierten Forschungs- & Entwicklungskosten. Sie errechnen sich als Primäre F&E-Kosten abzüglich aktivierter Entwicklungskosten. Daneben werden folgende Aufwendungen in die Ermittlung des Nenners des KPI einbezogen:
- Aufwendungen für die Instandhaltung von eigenen oder gemieteten Immobilien und sonstigen Vermögenswerten
- Aufwendungen, die kurzfristigen Leasingverhältnissen (maximal zwölf Monate) zuzuordnen sind und nicht als Nutzungsrecht in der Bilanz aktiviert wurden
Insgesamt beliefen sich die Betriebsausgaben der TRATON GROUP gemäß EU-Taxonomie im Berichtsjahr auf 2,0 Mrd €.
Auf die Wirtschaftstätigkeit 3.3 entfielen davon 1,9 Mrd € bzw. 97 % der Betriebsausgaben der TRATON GROUP, die als taxonomiefähig klassifiziert wurden. Hierin waren lediglich Betriebsausgaben enthalten, die in direktem Zusammenhang mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten anfielen. Betriebsausgaben, die mit nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten wie dem Geschäft mit Motoren, Aggregaten und Teilelieferungen zusammenhängen wurden somit nicht im Zähler berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2025 weist TRATON 229 Mio € bzw. 11 % taxonomiekonforme Betriebsausgaben aus, während es im Vorjahr keine taxonomiekonformen Betriebsausgaben gab. Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr ist auf das Inkrafttreten neuer Regelungen zurückzuführen. Siehe dazu auch die Abschnitte Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2025 und DNSH-Kriterien.
Die folgende Tabelle enthält eine Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Betriebsausgaben:
| in Mio € | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Taxonomiekonforme Betriebsausgaben aus nicht aktivierten Forschungs- & Entwicklungskosten, die sich auf batterieelektrische Fahrzeuge beziehen | 201 | – |
| Sonstige taxonomiekonforme Betriebsausgaben | 28 | – |
| Summe | 229 | – |
4.4 Angaben zum Capex-Plan
Gemäß der EU-Taxonomie gliedern sich die taxonomiekonformen Investitionsausgaben des Berichtsjahres in a) Investitionsausgaben, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die bereits mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, und b) Investitionsausgaben, die Teil eines Plans zur Ausweitung taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind (Capex-Plan). Der Capex-Plan beinhaltet die summierten Investitions- und Betriebsausgaben, die im Berichtszeitraum und innerhalb der nächsten fünf Jahre zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten angefallen sind und voraussichtlich noch anfallen werden.
Im Rahmen der Zuordnung wurden taxonomiekonforme Zugänge zu Vermieteten Vermögenswerten (im Wesentlichen Fahrzeug-Leasing-Geschäft) vollständig als solche Investitionsausgaben berücksichtigt, die bereits mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, weil die zugrunde liegenden Fahrzeuge bereits hergestellt und taxonomiekonform sind. Diese wurden damit nicht im Capex-Plan berücksichtigt. Taxonomiekonforme Zugänge zu Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sowie nicht aktivierte Forschungs- & Entwicklungskosten sind hingegen anteilig unter Zuhilfenahme eines Verteilungsschlüssels dem Capex-Plan zugeordnet. Der Verteilungsschlüssel setzt das Produktionsvolumen der taxonomiekonformen Fahrzeuge des jeweiligen Berichtsjahres ins Verhältnis zum durchschnittlichen taxonomiekonformen Produktionsvolumen gemäß der Fünfjahresplanung. Der darüberhinausgehende Anteil wird dem Capex-Plan zugeordnet. Infolgedessen sind von den taxonomiekonformen Investitionsausgaben des Berichtsjahres 482 Mio € dem Capex-Plan zugeordnet, von den taxonomiekonformen Betriebsausgaben sind es 177 Mio €. Der gesamte Kapitalaufwand des Capex-Plans, der im Berichtszeitraum anfiel und während der Fünfjahresplanung voraussichtlich noch anfallen wird, beläuft sich auf 9,2 Mrd €.
4.5 Tabellarische Darstellungen gemäß EU-Taxonomie
Anteil der Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben aus Produkten oder Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind
| Aufriss taxonomiekonformer Tätigkeiten nach Umweltzielen | |||||||||||||||
| KPI | Total | Anteil taxonomiefähiger Tätigkeiten | Taxonomiekonforme Tätigkeiten | Anteil taxonomiekonformer Tätigkeiten | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser | Kreislaufwirtschaft | Umwelt-verschmutzung | Biologische Vielfalt | Anteil ermöglichender Tätigkeiten | Anteil Übergangstätigkeiten | Nicht bewertete Aktivitäten, die als unwesentlich gelten | Taxonomiekonforme Tätigkeiten im Berichtsjahr 2024 | Anteil taxonomiekonformer Tätigkeiten im Berichtsjahr 2024 |
| in Mio € | % | in Mio € | % | % | % | % | % | % | % | % | % | % | in Mio € | % | |
| Umsatzerlöse | 44.052 | 93 % | 1.005 | 2 % | 2 % | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | 2 % | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ |
| Investitionsausgaben | 5.292 | 97 % | 690 | 13 % | 13 % | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | 13 % | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ |
| Betriebsausgaben | 1.996 | 97 % | 229 | 11 % | 11 % | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | 11 % | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ |
Umsatzerlöse
Anteil der Umsatzerlöse aus Produkten oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
| Umweltziel taxonomiekonformer Tätigkeiten | |||||||||||||
| Wirtschaftstätigkeiten | Code |
Taxonomiefähige Umsatzerlöse (Anteil taxonomie-fähiger Umsatzerlöse) |
Taxonomiekonforme Umsatzerlöse (Geldwert der Umsatzerlöse) | Taxonomiekonforme Umsatzerlöse (Anteil taxonomiekonformer Umsatzerlöse) | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser | Kreislauf-wirtschaft | Umwelt-verschmutzung | Biologische Vielfalt | Ermöglichende Tätigkeit | Übergangstätigkeit | Anteil taxonomie-konformer Umsatzerlöse an den taxonomiefähigen Umsatzerlösen |
| % | in Mio € | % | % | % | % | % | % | % | E | T | % | ||
| Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien | CCM 3.3 | 93 % | 1.005 | 2 % | 2 % | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | E | ‒ | 2 % |
| Summe der Konformität je Ziel | 2 % | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | |||||||
| Gesamtumsatzerlöse | 93 % | 1.005 | 2 % | 2 % | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | 2 % | ‒ | 2 % | |
1 in der Tabelle verwendete Abkürzungen: CCM: Climate Change Mitigation (Klimaschutz), E: Ermöglichende Tätigkeit, T: Transitional Activity (Übergangstätigkeit)
Investitionsausgaben
Anteil der Investitionsausgaben aus Produkten oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
| Umweltziel taxonomiekonformer Tätigkeiten | |||||||||||||
| Wirtschaftstätigkeiten | Code | Taxonomiefähige Investitionsausgaben (Anteil taxonomie-fähiger Investitions-ausgaben) | Taxonomiekonforme Investitionsausgaben (Geldwert der Investitionsausgaben) | Taxonomiekonforme Investitionsausgaben (Anteil taxonomie-konformer Investitionsausgaben) | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser | Kreislauf-wirtschaft | Umwelt-verschmutzung | Biologische Vielfalt | Ermöglichende Tätigkeit | Übergangstätigkeit | Anteil taxonomie-konformer Investitionsausgaben an den taxonomie-fähigen Investitions-ausgaben |
| % | in Mio € | % | % | % | % | % | % | % | E | T | % | ||
| Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien | CCM 3.3 | 97 % | 690 | 13 % | 13 % | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | E | ‒ | 13 % |
| Summe der Konformität je Ziel | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | ||||||||
| Gesamtinvestitionsausgaben | 97 % | 690 | 13 % | 13 % | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | 13 % | ‒ | 13 % | |
Betriebsausgaben
Anteil der Betriebsausgaben aus Produkten oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
| Umweltziel taxonomiekonformer Tätigkeiten | |||||||||||||
| Wirtschaftstätigkeiten | Code | Taxonomiefähige Betriebsausgaben (Anteil taxonomie-fähiger Betriebs-ausgaben) | Taxonomiekonforme Betriebsausgaben (Geldwert der Betriebsausgaben) | Taxonomiekonforme Betriebsausgaben (Anteil taxonomie-konformer Betriebsausgaben) | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser | Kreislauf-wirtschaft | Umwelt-verschmutzung | Biologische Vielfalt | Ermöglichende Tätigkeit | Übergangstätigkeit | Anteil taxonomie-konformer Betriebs-ausgaben an den taxonomiefähigen Betriebsausgaben |
| % | in Mio € | % | % | % | % | % | % | % | E | T | % | ||
| Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien | CCM 3.3 | 97 % | 229 | 11 % | 11 % | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | E | ‒ | 12 % |
| Summe der Konformität je Ziel | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | ||||||||
| Gesamtbetriebsausgaben | 97 % | 229 | 11 % | 11 % | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | ‒ | 11 % | ‒ | 12 % | |